Skip to main content

Geschätzte Wittenbacherinnen
und Wittenbacher

Wie Sie sehen, kommt das Budget in einer neuen Version daher. Die Budgetbroschüre ist in gekürzter und neu gestalteter Form umgesetzt und die Details finden Sie hier, auf dieser Website. Für jedes Kalenderjahr wird nun eine neue Website generiert: 2025.wittenbach.ch, 2026.wittenbach.ch und so weiter. Damit gehen wir auf die Bedürfnisse aus der Bevölkerung nach konzentrierteren Informationen bei der gedruckten Berichterstattung ein.

Das Budget 2025 sieht ein Defizit von 2.96 Mio. Franken vor. Dies beinhaltet den Antrag des Gemeinderates einer Senkung des Steuerfusses um 5 Prozent auf 123 Prozent. Das Eigenkapital der Gemeinde Wittenbach beträgt per 31. Dezember 2023 60 Prozent der Bilanzsumme (62 Mio. Franken zweckfreies Eigenkapital). Sollte das Defizit eintreffen, würde der Verlust zu Lasten des Eigenkapitals gehen. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass eine allfällige Reduktion des Eigenkapitals in Kauf genommen werden kann.

Nach langen Diskussionen liegt nun ein Gutachten mit Antrag zur Aufhebung der Vereinbarung des Zweckverbands der Schule für Musik vor. Sollten alle Vertragsgemeinden der Aufhebung zustimmen, wird die Schule für Musik als zusätzlicher Bereich in die Primarschule der Gemeinde Wittenbach aufgenommen.

Im Namen des Gemeinderates bitte ich Sie um Zustimmung zu den Anträgen.

Peter Bruhin
Gemeindepräsident

Bürgerversammlung

Montag, 25. November 2024, 19.30 Uhr
Aula des Oberstufenzentrums Grünau

Traktanden

  1. Budget 2025 und Steuerplan 2025
  2. Gutachten und Antrag Schule für Musik; Aufhebung Vereinbarung Zweckverband
  3. Allgemeine Umfrage

Antrag des Gemeinderates

Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger

Aufgrund des errechneten Steuerbedarfs und der Ausführungen im Bericht zu den Budgets unterbreiten wir Ihnen im Einvernehmen mit der Geschäftsprüfungskommission folgenden Antrag:

Das Budget 2025 des Allgemeinen Haushalts sowie der Elektrizitätsversorgung sind zu bewilligen und für das Jahr 2025 folgende Steuersätze zu beschliessen:

Steuerfuss: 123% (bisher 128%)
Grundsteuersatz: 0,8 Promille (wie bisher)

9300 Wittenbach, 27. September 2024

Allgemeiner Haushalt

Das Budget 2025 des Allgemeinen Haushaltes sieht bei einem Gesamtaufwand von knapp 57 Mio. Franken ein Defizit von 2.96 Mio. Franken vor. Dabei ist die Steuersenkung um 5% im Budget bereits einkalkuliert. Im Vergleich zum Vorjahresbudget steigen die Bildungs- und Verwaltungsausgaben, zudem wird mit tieferen Verkehrsausgaben und höheren Steuereinnahmen gerechnet.

Rechts finden Sie die detaillierten Dokumente zum Download.

Elektrizitäts­versorgung

Das Budget 2025 der Elektrizitätsversorgung Wittenbach sieht bei einem Gesamtaufwand von rund 11.4 Mio. Franken ein Defizit von 123'500 Franken vor. Die Nettoinvestitionen von 5.9 Mio. Franken beziehen sich insbesondere auf das Elektrizitätsnetz.

Rechts finden Sie die detaillierten Dokumente zum Download.

Gutachten und Antrag
Schule für Musik

Aufhebung Vereinbarung Zweckverband

Seit seiner Gründung im Jahr 1981 hat der Zweckverband Schule für Musik (SfM) der Gemeinden Berg, Muolen, Häggenschwil, Wittenbach und des OZ Grünau eine bedeutende Rolle in der musikalischen Bildung der Region gespielt. Nun steht eine Neuausrichtung bevor, die auf einer umfassenden Überprüfung der Organisationsstruktur basiert. Für zukünftige Herausforderungen, vor allem in den Bereichen Digitalisierung, Marketing, sinnvolle Stellvertreterlösungen etc. ist die Integration in die Primarschule Wittenbach die zweckmässigere und geeignete Organisationsform.

Ziel ist es, das bewährte Angebot der SfM zu erhalten und gleichzeitig von den professionellen Strukturen der Primarschule Wittenbach zu profitieren. Eine Leistungsvereinbarung soll die Basis für diese Integration bilden. In jeder einzelnen Gemeinde wird vorgängig an den Bürgerversammlungen über die Aufhebung des Zweckverbandes der SfM abgestimmt. Bei der OZ Grünau ist das Schulparlament zuständig.

Insgesamt wird die Neuausrichtung des Zweckverbands Schule für Musik von den beteiligten Gemeinden und Schulräten als ein wichtiger Schritt in die Zukunft angesehen, um die Qualität der musikalischen Bildung in der Region langfristig zu sichern.

Downloads zum Thema

Antrag des Gemeinderates

Die Vereinbarung über den Zweckverband Schule für Musik (Wittenbach, Berg, Muolen, Häggenschwil) vom 1. Januar 2021 sei per 31. Dezember 2025 aufzuheben.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung aller Vertragsgemeinden zur Aufhebung des Zweckverbandes Schule für Musik.

9300 Wittenbach, 14. August 2024